Schuld war einzig und alleine der Urlaub in Österreich 2014!
2014 haben wir Urlaub in Österreich gemacht, genauer gesagt im Brixtental und dort haben wir das Wandern in Bergen neu entdeckt. Nach 1 Woche an und auf den Bergen stand für mich fest: Das möchte ich gern in einer gesteigerten Variante noch einmal machen!
Also wurde nach der Rückkehr Anni, eine gute Freundin und erfahrene Alpinistin die das Bergsteigen als ihr großes Hobby betreibt, angerufen.
Ich berichtete Ihr von meinem Vorhaben, zusammen mit dem Hund eine Alpenüberquerung zu machen. Anni war direkt Feuer und Flamme, da auch sie seit längerem den Gedanken hegte, mit ihrem Hund Diego über die Alpen zu laufen und nie jemanden gefunden hatte, der diese Tour mitgeht, geschweige noch mit einem Hund mitlaufen möchte.
So wurde im Oktober 2014 beschlossen, dass 2015 eine Tour durch die Bergwelt stattfinden müsste.
Schnell hatten wir die Tour auf Papier und es wird von Obersdorf nach Meran gehen.
Diese Homepage wurde dank meines guten Freundes Martin Gros entwickelt und erstellt, um Euch an diesem Projekt, welches sicher für mich und Tekila eine Herausforderung sein wird, teilhaben zu lassen.
Hier poste ich alles über die Planung die Vorbereitungen sowie alles was zu beachten und zu berücksichtigen ist, wenn man mit seinem Vierbeiner eine Tour der besonderen Art über die Alpen läuft.
Startschuss ist Juli 2015, bis dahin halte ich Euch mit unseren Vorbereitungen und Planungen auf dem Laufenden.
Vor und während der Tour werde ich Tagebuch führen, um Euch jeden Tag an dem Erlebten teilhaben zu lassen.
Für mich ist es eine Herausforderung auf die ich mich sehr Freue.
Österreich:
Anlein- bzw. Maulkorbpflicht
Leine und Maulkorb müssen bei Ihrem Aufenthalt in Österreich mitgeführt werden. Ein bundesweites Gesetz in dem die Anlein- bzw. Maulkorbpflicht genau geregelt ist gibt es allerdings (noch) nicht. Im allgemeinen wird vom oberösterreichischen Hundehaltegesetz ausgegangen.
LEINEN- UND/ODER MAULKORBPFLICHT
Im Ortsgebiet* besteht Leinen- ODER Maulkorbpflicht. Bei Bedarf, jedenfalls aber an Haltestellen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen und Kindergärten, auf Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z. B. in Einkaufszentren, Badeanlagen und bei Veranstaltungen besteht Leinen- UND Maulkorbpflicht.
Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind im Einsatz befindliche Polizeihunde, Hilfs- und Rettungshunde, ausgebildete Jagdhunde, sowie Hunde auf deren Unterstützung bestimmte Personen angewiesen sind (z. B. Blindenführhunde).
Die Gemeinde kann durch Verordnung bestimmen:
+ wo Leinen- ODER Maulkorbpflicht im Ortsgebiet NICHT gilt (Freilaufflächen)
+ wo Leinen- UND Maulkorbpflicht im Ortsgebiet gilt
+ wo das Mitführen von Hunden im Ortsgebiet generell verboten ist (Hundefreie-Zone)
+ wo auch außerhalb des Ortsgebietes Leinen- ODER Maulkorbpflicht besteht
Die Gemeinde hat mit Bescheid entsprechende Anordnungen für die Haltung eines bestimmten Hundes zu treffen, wenn Gefährdungen und Belästigungen von Menschen und Tieren nicht anders vermieden werden können (z. B. erweiterte Leinen- und/oder Maulkorbpflicht
Tollwutimpfung
Die Tollwutimpfung ist gültig: wenn das Tier mit einem inaktivierten Impfstoff gegen Tollwut entsprechend den Genehmigungen für das Inverkehrbringen des Impfstoffes im Ursprungsstaat geimpft wurde; 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung; wenn das Tier regelmäßig einer Auffrischungsimpfung unterzogen wurde; wenn es sich um einen Impfstoff handelt, der einen Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHO-Norm) hat.
Italien:
Leinenpflicht/Maulkorbpflicht: In Italien gibt es eine allgemeine Leinenpflicht für jeden Hund. Das heißt, der Hund muss an öffentlichen Orten immer und überall angeleint sein. Die maximale Leinenlänge beträgt dabei 1,5 Meter. Flexi-Leinen (Roll-Leinen) müssen so festgestellt sein, dass der Hund nicht mehr als 1,5 Meter zu Verfügung hat. Im Hinterland abseits von Orten wird das nicht immer völlig streng gesehen. Man muss allerdings überall mit Ressentiments und im Zweifelsfall auch einem Bußgeld rechnen, wenn man den Hund frei laufen lässt. In der Jagdsaison ist es besonders wichtig, dass der Hund nicht unkontrolliert durchs Gelände läuft. Der Jäger hätte das Recht, ihn abzuschießen. Ein Maulkorb muss immer mitgeführt werden, aber nur auf Verlangen vom Hund getragen werden.
Die 3-Jahrestollwut-Umpfung wird bei entsprechender Eintragung im Impfpass in Italien anerkannt. Tiere unter 3 Monaten dürfen ohne Tollwutimpfung einreisen, brauchen aber eine Bescheinigung, nicht „wild“ (mit möglichem Kontakt zu Tollwutüberträgern) aufgewachsen zu sein oder müssen von ihrer Mutter begleitet werden.
Eine Impfung/Prophylaxe gegen Mittelmeerkrankheiten (Leishmaniose, Babesiose, Ehrlichiose, Herzwürmer) wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben. Ähnlich verhält es sich mit Staupe. Im Vorfeld sollten Möglichkeiten der Vorbeugung mit dem Tierarzt besprochen werden. In jedem Fall sollte eine Prophylaxe gegen Zecken stattfinden, die ebenfalls gefährliche Krankheiten übertragen können.